Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Artikel 1. Begriffsbestimmungen

1.1. Begriffe, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einem Großbuchstaben beginnen, haben folgende Bedeutung:
a. Veranstalter: der Nutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, d.h. der Einzelunternehmer „Trails of Menorca“ mit Sitz in Spanien, unter der Adresse Carrer des Ullastres 3, 07711 Binissafuller, Menorca, Illes Baleares, der Aktivitäten im Rahmen der Ausübung eines Berufs/eines Unternehmens anbietet.
b. Vertragspartei: die (natürliche) (juristische) Person, die einen Vertrag mit dem Veranstalter abgeschlossen hat.
c. Die Parteien: der Veranstalter und die Vertragspartei.
d. Vertrag: der Vertrag zwischen den Parteien über die Organisation/Durchführung einer/mehrerer Aktivität(en) durch den Veranstalter im Namen der Vertragspartei und gegen Bezahlung durch die Vertragspartei.
e. Aktivität: die vom Veranstalter organisierte körperliche Aktivität, einschließlich Wanderungen, Spaziergänge, (Outdoor-)Sport, sowie alle zu ihrer Durchführung erforderlichen Tätigkeiten, wie z. B. die Bereitstellung, das Mieten oder der Kauf/Verkauf von Ausrüstung, die Organisation des Transports, die Vermittlung von Unterkünften, die Erteilung oder Beauftragung von Anweisungen und die Erteilung oder Beauftragung der Aufsicht über die körperliche Aktivität.
f. Teilnehmer: die Person, die tatsächlich an einer Aktivität teilnimmt, einschließlich der Vertragspartei, wenn die Vertragspartei (auch) tatsächlich an einer Aktivität teilnimmt.

Artikel 2. Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und Angebote des Veranstalters, soweit der Veranstalter nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt hat.
2.2. Die Anwendbarkeit von (allgemeinen) Geschäftsbedingungen der Vertragspartei auf einen Vertrag oder ein Angebot ist ausgeschlossen.
2.3. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im Vertrag für anwendbar erklärt. Die Vertragspartei akzeptiert ihre Anwendbarkeit auch durch die Teilnahme an einer Aktivität und die Zahlung des Preises.
2.4. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur möglich, wenn sie von den Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
2.5. Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als ganz oder teilweise unanwendbar oder nichtig erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang gültig.
2.6. Alle möglichen Situationen, die zwischen den Parteien entstehen können und die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, werden nach dem Zweck und der Reichweite dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beurteilt und geregelt.
2.7. Wenn der Veranstalter von der Vertragspartei nicht immer die strikte Einhaltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass die entsprechenden Bestimmungen nicht auf einen Vertrag oder ein Angebot anwendbar sind oder dass der Veranstalter nicht mehr das Recht hat, von der Vertragspartei die Einhaltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen in anderen, ähnlichen oder anderen Fällen zu verlangen.

Artikel 3. Abschluss des Vertrags

3.1. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung einer vom Vertragspartner vorgenommenen Buchung durch den Veranstalter zustande.
3.2. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Erteilung etwaiger erforderlicher Genehmigungen, Befreiungen, Zuweisungen etc.
3.3. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen durch/im Namen des Veranstalters sind nicht verbindlich, es sei denn, sie werden vom Veranstalter ausdrücklich schriftlich bestätigt.
3.4. Die Annahme eines Angebots des Veranstalters durch den Vertragspartner führt nicht zu einem Vertrag, wenn die Annahme vom Angebot abweicht, auch nicht in unwesentlichen Punkten, es sei denn, der Veranstalter weist ausdrücklich schriftlich auf etwas anderes hin.

Artikel 4. Angebote und Preise

4.1. Alle in einem Angebot genannten Preise verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer und sonstiger (inter)nationaler Abgaben, Steuern oder staatlicher Zuschläge, sofern der Veranstalter nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt. Diese Kosten werden der Vertragspartei in Rechnung gestellt.
4.2. Entstehen dem Veranstalter nach Angebotsabgabe oder nach Vertragsabschluss aufgrund einer Änderung von Abgaben/Gebühren, die in direktem Zusammenhang mit einer Aktivität stehen, zusätzliche Kosten, so werden diese der Vertragspartei in Rechnung gestellt.
4.3. Der Veranstalter ist nicht an einen Aspekt eines Angebots oder eines Vertrags gebunden, wenn die Vertragspartei vernünftigerweise erkennen konnte, dass es sich bei diesem Aspekt um einen offensichtlichen Irrtum oder einen Schreibfehler handelt.

Artikel 5. Zahlung

5.1. Der Vertragspartner hat den vereinbarten Preis unverzüglich nach Abschluss der Buchung auf das vom Veranstalter angegebene Bankkonto zu überweisen.
5.2. Jede Barzahlung, der der Veranstalter zustimmt, hat in Euro zu erfolgen.
5.3. Ist die Vertragspartei mit einer Zahlungsverpflichtung in Verzug, ist der Veranstalter berechtigt, die Erfüllung des Vertrages insgesamt auszusetzen.

Artikel 6. Buchungen für mehrere Personen

6.1. Der Vertragspartner kann eine Aktivität für sich selbst und/oder für andere Personen buchen. In jedem Fall schließt der Vertragspartner den Vertrag im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab.
Diese anderen Personen – Teilnehmer – sind dann nicht Vertragspartner des Veranstalters. Alle Rechte und Pflichten, die sich aus dem Vertrag, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Datenschutzerklärung und der Risiko- und Haftungserklärung ergeben, stehen in diesem Fall der Vertragspartei zu bzw. gehen auf sie über.

6.2. Bei Buchungen für mehrere Personen ist der Vertragspartner dafür verantwortlich, dass sich die Teilnehmer vor Beginn der Aktivität mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Datenschutzerklärung und der Risiko- und Haftungserklärung vertraut gemacht haben.
6.3. Bei Buchungen für mehrere Personen ist der Vertragspartner auch für die Einhaltung aller Verhaltensregeln, Auskunftspflichten, Weisungen, behördlichen Vorschriften etc. durch die Teilnehmer verantwortlich. Die Nichteinhaltung dieser Regeln durch die Teilnehmer geht zu Lasten und auf Risiko des Vertragspartners im Hinblick auf den Vertrag.

Artikel 7. Teilnahme an der Tätigkeit und Verpflichtungen

7.1 Die vom Veranstalter erlassenen Haus-, Verhaltens- und Sicherheitsregeln sowie die Anweisungen des Veranstalters sind vom Teilnehmer jederzeit zu beachten/zu befolgen.
7.2 Dem Teilnehmer ist bekannt, dass eine Aktivität Risiken für seine Gesundheit und Sicherheit mit sich bringen kann. Um an einer Aktivität teilnehmen zu können, muss der Teilnehmer daher gesund und fit sein. Der Teilnehmer ist verpflichtet, dem Veranstalter vor der Aktivität schriftlich unter
alle Einzelheiten zu seiner Gesundheit/Fitness mitzuteilen, die für eine ordnungsgemäße und sichere Teilnahme wichtig sein könnten.
7.3 Der Teilnehmer ist letztlich für seine eigene Gesundheit und Sicherheit verantwortlich. Die Teilnahme erfolgt zu jeder Zeit ausdrücklich auf eigenes Risiko des Teilnehmers. Der Veranstalter und alle mit ihm verbundenen und von ihm beauftragten (Hilfs-)Personen haften in keinem Fall gegenüber der Vertragspartei
/Teilnehmer/Dritten für materielle/immaterielle Schäden, die dem Teilnehmer oder Dritten (Familie/Verwandte/Erben/Betreuer) durch die Teilnahme an einer Aktivität entstehen. Vor Beginn einer Aktivität erklärt (jeder) Teilnehmer, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Risiko- und Haftungserklärung, die vor der Buchung angekreuzt werden muss, zur Kenntnis genommen hat und mit
einverstanden ist.
7.4 Der Veranstalter empfiehlt dem Teilnehmer den Abschluss einer Reise- und Unfallversicherung, die mindestens die gesamte Aktivität abdeckt.
7.5 Der Teilnehmer muss im Besitz aller erforderlichen Dokumente sein, die nach den örtlichen Vorschriften vorgeschrieben sind. Kann der Teilnehmer aufgrund des Fehlens eines erforderlichen Dokuments nicht an einer Aktivität teilnehmen, so geht dies zu Lasten und auf Risiko des Vertragspartners.
7.6 Bei der Buchung einer Aktivität für mehrere Personen hat der Vertragspartner in jedem Fall die Anzahl der Personen anzugeben.

Artikel 8. Annullierung durch die Vertragspartei

8.1. Die Stornierung des Vertrags durch die Vertragspartei muss schriftlich erfolgen und ist nur bis zu 24 Stunden vor Beginn der Aktivität möglich. Der Zeitpunkt des Eingangs gilt als Zeitpunkt der Stornierung. In diesem Fall ist die Stornierung kostenlos. Erfolgt die Stornierung später, erfolgt keine Rückerstattung.
8.2. Wenn ein Teilnehmer nach Beginn einer Aktivität beschließt, seine Teilnahme vorzeitig zu beenden, gilt dies als Stornierung des gesamten Vertrags oder als Stornierung des den betreffenden Teilnehmer betreffenden Teils des Vertrags. Die Vertragspartei hat dann keinen Anspruch auf
eine Rückerstattung.

Artikel 9. Annullierung durch den Organisator

9.1. Der Veranstalter ist berechtigt, den Vertrag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen.
9.2. Die Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter bedarf der Schriftform und ist mit Zugang der Kündigung bei der Vertragspartei endgültig. Der Zeitpunkt des Eingangs gilt als Zeitpunkt der Kündigung.
9.3. Der Veranstalter wird den gezahlten Preis innerhalb von 14 Tagen nach der Stornierung zurückerstatten.
9.4. Wenn die Stornierung auf Handlungen/Unterlassungen des Teilnehmers zurückzuführen ist – wie z.B. die Nichteinhaltung von Informationsanforderungen, Hausordnung, Verhaltensregeln, Sicherheitsvorschriften, behördlichen Vorschriften, Anweisungen – wird der Preis nicht zurückerstattet. Jeder dem Veranstalter entstandene Schaden geht in diesem Fall zu Lasten des Vertragspartners.

Artikel 10. Vertragsbruch und Auflösung

10.1. Der Veranstalter ist berechtigt, den Vertrag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aufzulösen.
10.2. Im Falle einer Buchung für mehrere Personen gehen alle Handlungen/Unterlassungen der Teilnehmer auf das Risiko des Vertragspartners und können daher als Vertragsbruch angesehen werden.
10.3. Die Vertragspartei ist verpflichtet, alle Verluste zu ersetzen, die dem Veranstalter durch die Auflösung des Vertrags entstehen.

Artikel 11. Höhere Gewalt

11.1. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, eine Verpflichtung gegenüber der Vertragspartei zu erfüllen, wenn er daran durch einen Umstand gehindert wird, den er nicht zu vertreten hat und der nach dem Gesetz, einem Rechtsakt oder der allgemein anerkannten Praxis nicht von ihm zu vertreten ist.
11.2. Der Veranstalter ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, ohne dadurch in Verzug zu geraten, wenn er aufgrund von Änderungen der Umstände, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren und/oder außerhalb seiner Kontrolle liegen, vorübergehend an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert wird.
11.3. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird höhere Gewalt – zusätzlich zu dem, was diesbezüglich im (Fall-)Recht definiert ist – definiert als alle unerwarteten Ursachen, die außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen und aufgrund derer der Veranstalter nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen, einschließlich – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – Naturkatastrophen, Krankheiten, Behinderungen durch oder bei Dritten, Feuer, Streiks/Arbeitsunterbrechungen, Transportprobleme, Wetterbedingungen, Unruhen, Krieg und staatliche Maßnahmen/Verordnungen.

Artikel 12. Änderung des Vertrages

12.1. Der Vertrag kann auf Antrag der Vertragspartei geändert werden. Eine Änderung ist erst nach Genehmigung durch den Veranstalter endgültig. Alle zusätzlichen Kosten sind von der Vertragspartei zu tragen.
12.2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen am Vertrag vorzunehmen, die sich aus den Umständen ergeben, einschließlich Fällen höherer Gewalt, ohne dass dadurch ein Vertragsbruch vorliegt, einschließlich (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Änderung der Anfangszeiten der Aktivität, Änderung der Route der Aktivität, Änderung des Anfangs- und Endpunkts der Aktivität, vorzeitige Beendigung der Aktivität und vollständige Absage der Aktivität.
12.3. Zu den im vorigen Absatz dieses Artikels genannten Umständen gehören ohne Anspruch auf Vollständigkeit: – Witterungsbedingungen; – Lawinengefahr; – Gesundheit der Teilnehmer/des Kursleiters; – (Aufrechterhaltung der) öffentlichen Ordnung; – Notfälle; – (Gefährdung der) Sicherheit der Teilnehmer und Dritter; – behördliche Maßnahmen, einschließlich Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, die die Durchführung einer Aktivität faktisch und/oder rechtlich verhindern;
12.4. Wenn der Veranstalter aufgrund der in Absatz 3 genannten Umstände eine Maßnahme im Sinne von Absatz 2 ergreift, hat die Vertragspartei keinen Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr und/oder Entschädigung für etwaige Verluste.
12.5. Die vollständige Absage der Aktivität durch den Veranstalter stellt keine Vertragsauflösung dar. Der Veranstalter ist dann berechtigt, eine Ersatzveranstaltung anzubieten, d.h. die Aktivität zu einem anderen Zeitpunkt und/oder in einer anderen Form durchzuführen. Der Veranstalter verstößt dann nicht gegen den Vertrag. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr oder Entschädigung für etwaige Verluste. Der Teilnehmer hat jedoch das Recht auf eine vollständige Rückerstattung der Anmeldegebühr, wenn der Veranstalter beschließt, keinen Ersatz zu stellen.
12.6. Alle Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Haftung der Parteien gelten auch, wenn der Veranstalter einen Ersatzteilnehmer stellt.

Artikel 13. Haftung

13.1. Unbeschadet der an anderer Stelle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bestimmungen ist dieser Artikel für die Haftung der Parteien maßgebend.
13.2. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die die Vertragspartei/der Teilnehmer unmittelbar erleidet und die ausschließlich auf eine dem Veranstalter zuzurechnende Vertragsverletzung zurückzuführen sind.
13.3. Handelt es sich bei dem Vertragspartner/Teilnehmer um eine Partei, die einen Beruf oder ein Gewerbe ausübt, so haftet der Veranstalter niemals für den Schaden des Vertragspartners, auch nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters und/oder der vom Veranstalter eingeschalteten Dritten/(Hilfs-)Personen.
13.4. Der Veranstalter haftet in jedem Fall maximal bis zur Höhe des vom Versicherer des Veranstalters ausgezahlten Betrags.
13.5. Wenn die Haftung nicht durch eine Versicherung gedeckt ist oder der Versicherer aus irgendeinem Grund nicht (vollständig) zahlt, ist die Haftung des Veranstalters auf den von der Vertragspartei gezahlten Betrag beschränkt.
13.6. Der Veranstalter haftet in keinem Fall für:
a. die Folgen von (extremen) Wetter-/Naturereignissen;
b. indirekte Schäden wie Handels- und/oder Folgeschäden;
c. Schäden, die aus einem Vertragsbruch infolge höherer Gewalt resultieren;
d. Verlust, Diebstahl und Beschädigung von/an Eigentum des Teilnehmers.
13.7. Der Veranstalter ist berechtigt, Dritte mit der Durchführung des Vertrages zu beauftragen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen und/oder Unterlassungen dieser Dritten verursacht werden, auch nicht bei bewusster Fahrlässigkeit seitens der Dritten. Der Veranstalter ist berechtigt, die Haftungsbeschränkungen der Dritten zu akzeptieren.
13.8. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die vom Vertragspartner/Teilnehmer im Rahmen einer Reise-/Unfallversicherung geltend gemacht werden können.
13.9. Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Veranstalter für Schäden, die durch Handlungen/Unterlassungen des Vertragspartners/Teilnehmers entstehen.
13.10. Nimmt der Vertragspartner/Teilnehmer am (motorisierten) Verkehr teil, ist er für sein eigenes Fahrverhalten verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden des Vertragspartners/Teilnehmers oder Dritter im Zusammenhang mit etwaigen
Unfällen.

Artikel 14. Beschwerdepflicht (Bürgerliches Gesetzbuch Abschnitt 6:89)

14.1. Alle Beanstandungen von Mängeln bei der Vertragserfüllung müssen dem Veranstalter innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der Aktivität schriftlich mitgeteilt werden.

Artikel 15. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

15.1. Für den Vertrag und alle sich daraus ergebenden/ damit zusammenhängenden Streitigkeiten gilt ausschließlich spanisches Recht.
15.2. Für alle Streitigkeiten aus/im Zusammenhang mit einem Vertrag und wenn es sich bei dem Vertrag um einen Verbrauchervertrag handelt und es sich bei dem vorgenannten Gericht um ein anderes als das nach spanischem Recht zuständige Gericht handelt, beruft sich der Veranstalter gegenüber der Vertragspartei auf diese Zuständigkeitsklausel und räumt der Vertragspartei hiermit eine Frist von einem Monat ein, um das nach spanischem Recht zuständige Gericht für die Beilegung der Streitigkeit zu wählen.